Tierärztliche Behandlungen

Das folgende Leistungsspektrum bieten wir unseren Patienten an: Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Tierärzte. Auf Wunsch erhalten Sie eine detailgenaue Abrechnung für die erbrachten Leistungen und die angewendeten und abgegebenen Medikamente. In der Regel können wir Ihnen alle erforderlichen Medikamente sofort mitgeben. Neben Barzahlung haben Sie die Möglichkeit zur bequemen Abrechnung per EC-Karte.

Hier finden Sie die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte vom 15. August 2022. Gültig ab 22. November 2022:

Gebührenordnung

Erklärung zur GOT

O2

Allgemeine Untersuchung

Impfung
Bitte den Impfpass zur Impfung mitbringen.
Impfungen können nur durchgeführt werden, wenn das Tier gesund ist.
Auf Wunsch schicken wir Ihnen für Wiederholungsimpfungen eine Impferinnerung zu.

Kleinere Operation, Kastration, Zahnbehandlung
Bei Behandlungen und Operationen, die eine Narkose erfordern, beachten Sie bitte folgendes:
- Das Tier am Vorabend des Eingriffs nach 18:00 Uhr nicht mehr füttern.
- Wasser ist aber kurz vor dem OP-Termin erlaubt.
- Nach dem Eingriff verbleibt das Tier bei uns, bis es aus der Narkose erwacht ist.

Röntgen, Ultraschall

Kotanalyse
Mit modernster Technik der Künstlichen Intelligenz werden Würmer und Parasiten zuverlässig und schnell im Kot erkannt. Die Möglichkeit zur gezielten Verabreichung und Dosierung von Wurmkuren dient dem Tierwohl, da im Einzelfall bei negativem Ergebnis der Kotanalyse ganz auf die Wurmkur verzichtet werden kann.

Ernährungsberatung
Zur unterstützenden Behandlung verschiedener Erkrankungen mit besonderen Nährstoffbedürfnissen führen wir spezielle Diätfuttermittel.

Notfallbehandlung
In dringenden Notfällen melden Sie sich bitte telefonisch in der Praxis. Sie werden in solchen Fällen sofort beraten. Falls die Praxis nicht besetzt ist, erfahren Sie auf unserem Anrufbeantworter, an wen Sie sich wenden können.

Sachkundenachweis
Der Sachkundenachweis dient zum Nachweis der Sachkunde von Hundehalterinnen und Hundehaltern, gemäß § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetz (LHundG) NRW.
Als Hundehalter eines „gefährlichen“ bzw. eines „großen“ Hundes benötigt man laut Landeshundegesetz NRW einen Sachkundenachweis. Dies gilt darüber hinaus auch für Hunde bestimmter Rassen. Dieser Sachkundenachweis kann nur vom Amtstierarzt ausgestellt werden! Weitere Informationen finden Sie bei der Tierärztekammer-Nordrhein.
Die oben aufgeführten Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die erforderliche Sachkunde und die Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet, für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist.
Der Sachkundenachweis besteht aus 20 Fragen.
Fragebögen zur Übung gibt es auf der Internetseite der Tierärztekammer Nordrhein
https://www.tieraerztekammer-nordrhein.de/wp-content/uploads/2024/11/Sachkundefragen-neu-ab-01.01.2025.pdf
sowie Lösungsschablonen unter
https://www.tieraerztekammer-nordrhein.de/wp-content/uploads/2024/11/Sachkundefragen-Loesungen-neu-ab-01.01.2025.pdf.

Weitere Leistungen auf Anfrage